Praktisch auf einen Klick

Hier finden Sie unsere Formulare für Vetragsarbeiten im Versorgungsbereich der Stadtwerke Stade

Zum 1.1.2024 ist die bereits veröffentlichte Festlegung der Bundesnetzagentur zu §14a EnWG in Kraft getreten. Die Neuregelung soll die Energiewende und die Elektrifizierung des Wärme- und Verkehrssektors unterstützen und den Weg zu einem schnelleren Netzanschluss ebnen. Die steuerbaren Verbrauchseinrichtungen müssen dafür fernsteuerbar gemacht werden. Darüber hinaus haben Anlagenbetreiber Anspruch auf ein reduziertes Netzentgelt.

Folgende Verbrauchseinrichtungen mit nachfolgenden Voraussetzungen gemäß §14a EnWG sind:

  1. Ladepunkte für Elektromobile, die keine öffentlich zugänglichen Ladepunkte im Sinne des § 2 Nr. 5 LSV sind
  2. Wärmepumpenheizungen unter Einbeziehung von Zusatz- oder Notheizvorrichtungen (z.B. Heizstäbe)
  3. Anlagen zur Raumkühlung
  4. Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie /Stromspeicher

Bitte nutzen Sie für Anmeldungen von steuerbaren Verbauchseinrichtung zusätzlich zum Anmeldebogen/ der Inbetriebsetzungsanzeige die zugehörigen Formulare, um die weiterführenden Informationen zur Verfügung zu stellen.


Formulare Hausanschluss

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