Veröffentlichungspflichten EEG
Die Pflicht zur Veröffentlichung von Daten gemäß § 77 EEG 2014 ist gemäß § 77 EEG 2017 auf die Übertragungsnetzbetreiber übergegangen. Bitte informieren Sie sich auf der Internetseiten der Übertragungsnetzbetreiber um die veröffentlichten Daten einzusehen.
Der Link zu unserem Übertragungsnetzbetreiber: www.tennet.eu