Sie möchten eine Ladeeinrichtung anmelden?

Durch Ihre Anmeldung helfen Sie uns die Bedarfe im Stromnetz besser zu erkennen und Ausbaumaßnahmen gezielt zu planen.

Allgemeiner Hinweis:

Ladeeinrichtungen bis 11 kW sind meldepflichtig - Ladeeinrichtungen größer 11 kW sind genehmigungspflichtig

Durch den Anschluss einer Ladeeinrichtung kommt es zur Änderung der Betriebsbedingungen. Durch Änderungen in der Kundenanlage kann die Anpassung des Zählerplatzes erforderlich werden. Grundsätzlich ist die Gewährleistung des technisch sicheren Betriebs Voraussetzung für die weitere Verwendung eines bestehenden Zählerplatzes nach Änderungen in der Kundenanlage.

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