Bitte melden Sie Ihre steckerfertige Solaranlage innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme an das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur: Anmeldung einer Solaranlage (marktstammdatenregister.de) 

Die zusätzliche Anmeldung steckerfertiger Solaranlagen mit einer Modulleistung von insgesamt max. 2 kWp und einer Wechselrichterleistung von max. 800 VA bei den Stadtwerken Stade als Stromnetzbetreiber ist ab sofort nicht mehr erforderlich.

Wir werden von der Bundesnetzagentur über Ihre Netzanmeldung informiert und prüfen anschließend, ob ein Wechsel Ihres vorhandenen Stromzählers gegen einen Zweienergierichtungszähler erforderlich ist und setzen uns hierzu bei Bedarf mit Ihnen in Verbindung. Sofern ein wettbewerblicher Messstellenbetreiber den Messstellenbetrieb für Sie durchführt, informieren Sie diesen bitte ebenfalls über die Inbetriebnahme Ihrer steckerfertigen Solaranlage.

Bitte beachten Sie, dass Ihre steckerfertige Solaranlage von uns der Veräußerungsform der unentgeltlichen Abnahme gem. EEG zugeordnet wird. Dies bedeutet, dass Sie keine Einspeisevergütung für den in das Netz eingespeisten Strom von uns erhalten.

Möchten Sie für den ins Netz eingespeisten Strom aus Ihrer steckerfertigen Solaranlage eine Einspeisevergütung in Anspruch nehmen, teilen Sie uns dieses bitte schriftlich mit. Gegebenenfalls sind in diesem Fall weitere Nachweise und Unterlagen zu Ihrer steckerfertigen Solaranlage erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass die genannten Leistungsgrenzen sich auf die Summe aller vorhandenen und geplanten Erzeugungsanlagen an Ihrer Einspeisestelle beziehen. Möchten Sie Solaranlagen mit einer Modulleistung von insgesamt mehr als 2 kWp und einer Wechselrichterleistung von mehr als 800 VA in Betrieb nehmen, so ist eine Netzanmeldung bei den Stadtwerken Stade weiterhin erforderlich. Nutzen Sie hierfür bitte unseren Online-Anmeldebereich.

Für Rückfragen oder weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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