Was ist ein Smart Meter?

Smart Meter steht für intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen (Stromzähler) und bezeichnet Geräte, die den Stromverbrauch erfassen können. Im Unterschied zu den heute in der Regel verwendeten analogen Ferraris-Zählern können die neuen Stromzähler den Verbrauch und die verwendete Leistung in Echtzeit erfassen und ggf. übertragen. Es sind hier zwei Varianten zu unterscheiden:

Variante Eins: Die moderne Messeinrichtung, die den Verbrauch erfasst, aber nicht übertragen kann. Diese Zähler können kumulierte Verbrauchswerte anzeigen und verfügen über eine Schnittstelle, über die der Kunde (auf Wunsch) über zusätzlich anzuschließende Geräte die Werte auf eine Anzeigeeinheit übertragen lassen kann.

Variante Zwei: Das intelligente Messsystem, das zusätzlich zur modernen Messeinrichtung über ein Kommunikationsmodul (=Smart-Meter-Gateway) verfügt, das die Messwerte an die relevanten Marktpartner sendet. Zusätzlich kann eine Kommunikation zum Kunden ermöglicht werden.

Was sind "moderne Messeinrichtungen"?

Moderne Messeinrichtungen werden zur verpflichteten Grundausstattung. Es handelt sich hierbei um digitale Stromzähler mit besserer Verbrauchsveranschaulichung, die über eine Schnittstelle bei Bedarf in ein intelligentes Messsystem integriert werden können.

Was ist ein intelligentes Messsystem?

Ein intelligentes Messsystem besteht aus einem digitalen Stromzähler und einer Kommunikationseinheit, dem so genannten Smart-Meter-Gateway. Das Smart-Meter-Gateway - versehen mit einem Siegel des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik - ermöglicht eine datenschutz- und datensicherheitskonforme Einbindung von Zählern in das deutsche Energiesystem.

Was können Smart Meter?

Smart Meter werden als „intelligent“ bezeichnet, da sie - im Unterschied zu herkömmlichen Zählern - die angefallenen Verbräuche in Echtzeit und Auswertungen für bestimmte Zeiträume darstellen können. Bislang ist bei herkömmlichen Zählern bei der jährlichen Abrechnung nicht deutlich, ob der ermittelte Verbrauch in einer Woche, einem Monat oder einem Jahr angefallen ist.

Intelligente Messsysteme bilden die sichere und standardisierte technische Basis für eine Vielzahl von Anwendungsfällen in den Bereichen Netzbetrieb, Strommarkt, Energieeffizienz und "Smart Home". Diese sind insbesondere:

  • Verbrauchstransparenz
  • Vermeidung von Vor-Ort-Ablesungen
  • Ermöglichung variabler Tarife
  • Bereitstellung netzdienlicher Informationen dezentraler Erzeuger und flexibler Lasten
  • Steuerung dezentraler Erzeuger und flexibler Lasten (in Verbindung mit einer Steuerungsbox)
  • "Spartenbündelung", d.h. gleichzeitige Ablesung und Transparenz auch der Sparten Gas, Heizwärme und Fernwärme
  • Sichere, standardisierte Infrastruktur für Anwendungsfälle im "Smart Home"

Wer bekommt einen Smart Meter?

Das Bundeswirtschaftsministerium plant, dass alle Verbraucher nach und nach neue

Zähler bekommen.

Intelligente Messsysteme erhalten ab 2017 Verbraucher, deren Stromverbrauch 10.000 kWh in vorangegangenen Jahren überstiegen hat, sowie Erzeuger dezentraler Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft- Wärme-Kopplung-Gesetz (KWKG) ab 7 kW installierter Leistung. Zusätzlich erhalten Besitzer von Wärmepumpen, Elektroautos oder Speicherheizungen, sofern sie unterbrechbar sind, ein intelligentes Messsystem.

Ab 2020 wird die Grenze auf 6.000 kWh herabgesetzt und grundzuständigen Messstellenbetreibern wird zudem erlaubt, „optional“ auch Haushalte mit weniger als 6.000 kWh mit einem intelligenten Messsystem auszustatten. Bei neuen Erzeugungseinheiten ist zudem ab 2018 ein optionaler Einbau durch den Messstellenbetreiber bei Anlagen zwischen 1 bis 7 kW möglich. Darüber hinaus können Vermieter ab 2021 intelligente Messsysteme einbauen lassen, wenn mindestens eine weitere Energiequelle (beispielsweise Gas oder Fernwärme) darüber abgerechnet wird und keine Mehrkosten auftreten.

Alle übrigen Kunden erhalten zukünftig moderne Messeinrichtungen.

Kann man einer Einbauverpflichtung widersprechen?

Wie aktuell bei herkömmlichen Stromzählern ist auch der Einbau von intelligenten Messsystemen von Kunden zu dulden, auch wenn dadurch die Entgelte für den Messstellenbetrieb ansteigen.

Wer ist für den Smart-Meter-Rollout (Pflichteinbau) verantwortlich?

Der grundzuständige Messstellenbetreiber ist der Akteur, der für den Einbau und Betrieb von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen verantwortlich ist, solange und soweit sich der jeweilige Verbraucher oder Anlagenbetreiber nicht gezielt für ein anderes Unternehmen als Messstellenbetreiber entscheidet.

Die Rolle Messstellenbetreiber wird durch die Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen ausgeweitet und deutlich eigenständiger ausgestaltet. Somit sind zukünftig die Marktrollen Netzbetreiber und Messstellenbetreiber (stärker) zu unterscheiden.

Erfordert der Einbau des Smart Meters größere Anpassungen am Zählerschrank (z.B. größerer Zählerschrank oder Bohrungen)?

Im Regelfall sind für den Einbau eines neuen Zählers keine baulichen Veränderungen rund um den Zählerschrank notwendig. Beim Einbau eines intelligenten Messsystems wird zusätzlich zu der modernen Messeinrichtung ein Smart-Meter-Gateway (Datensammlung/-übertragung) montiert. Sollte der Zählerschrank nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und daher eine Nachrüstung notwendig werden, ist hierfür der Eigentümer der jeweiligen Liegenschaft verantwortlich und muss dafür die Kosten übernehmen.

Wenn eine Kundin bzw. ein Kunde seine hausinterne Elektronik umbauen lassen möchte, sollte sie/er dabei etwas beachten?

Nein, es besteht kein besonderer Anpassungsbedarf hinsichtlich des Einbaus „Intelligenter Zähler“. Wie bisher müssen die aktuell gültigen technischen Regelwerke und Technischen Anschlussbedingungen eingehalten werden.

Sind die bestehenden elektronischen Zähler „Smart-Meter-fähig“ oder werden sie ersetzt?

Bereits eingesetzte elektronische Zähler können bis zum Auslaufen der Eichgültigkeit eingebaut bleiben. Theoretisch könnten sie mit einem Kommunikationsadapter ausgestattet und an ein Smart-Meter-Gateway angeschlossen werden. In der Praxis wird der grundzuständige Messstellenbetreiber jedoch den alten Zähler ersetzen und eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem einbauen.

Wird ein Internetanschluss für den neuen Zähler benötigt?

Ein Internetanschluss ist weder für die moderne Messeinrichtung noch das intelligente Messsystem erforderlich. Möchten Kunden mit intelligentem Messsystem ihre Verbrauchswerte auf ihrem Online-Portal des Lieferanten einsehen, benötigen sie einen entsprechenden Internetzugang.

Verbrauchen Smart-Meter auch Strom und müssen Kunden diesen Stromverbrauch bezahlen?

Die Energieversorgung des Smart-Meter-Gateway erfolgt aus dem ungezählten Bereich des Anschlusses.

Welche Unterschiede gibt es bei der Ablesung moderner Messeinrichtungen im Vergleich zu den herkömmlichen Zählern?

Hinsichtlich der Abrechnung ändert sich für Kunden bei Einbau einer modernen Messeinrichtung grundsätzlich nichts. Die Verbrauchsdaten werden auch weiterhin durch den Messstellenbetreiber grundsätzlich einmal im Jahr vor Ort erfasst.

Was haben Kunden von Smart-Metern?

Moderne Messeinrichtungen erfassen den individuellen Stromverbrauch eines Kunden in höherer Auflösung als heutige Messgeräte. Dies ermöglicht Kunden, zusätzliche Geräte an der Schnittstelle anzuschließen und die übermittelten Daten auszuwerten. Daraus könnte der Kunde Einsparpotentiale (z.B. die Abschaltung überflüssiger ‚Stromfresser‘ oder der Austausch alter Geräte) identifizieren.

Die modernen Messeinrichtungen zeigen historische, kumulierte Verbrauchswerte (Tag, Woche, Monat und Jahr) an. Aus intelligenten Messsystemen werden Zählerstände im 15-Minuten-Raster übertragen. Hier könnte der Lieferant ein Webportal zur Visualisierung anbieten.

Darüber hinaus könnten Kunden von sogenannten ‚Zeitvariablen Tarifen‘ profitieren, indem sie ihren Verbrauch in Zeiten verlagern, in denen Strom günstig ist. Das Einsparpotential (entweder durch Energieeffizienz oder Verlagerung) ist jedoch vom individuellen Verbrauchsverhalten eines Kunden abhängig. Moderne Messeinrichtungen lassen aufgrund der fehlenden Kommunikationsanbindung über den Doppeltarif hinaus keine ‚Zeitvariablen Tarife‘ zu.

Müssen sich Kunden Sorgen hinsichtlich der Datensicherheit machen (Stichwort: gläserner Kunde)?

Nein. Es werden nur Daten übertragen, die für die Erfüllung der energiewirtschaftlich zwingend notwendigen Anwendungsfälle notwendig sind.

Das Smart Meter Gateway überträgt einmal täglich die 15-Minuten-Werte, wie im Messstellenbetriebsgesetz vorgeschrieben, an den Übertragungsnetzbetreiber, den Verteilnetzbetreiber, den Messstellenbetreiber und den Lieferanten sowie an weitere berechtigte Marktteilnehmer. Auf dem Übertragungsweg werden die Daten verschlüsselt.

Wie wird der Umgang mit den zu erhebenden Daten geregelt?

Teil 3 des Messstellenbetriebsgesetzes regelt abschließend, welcher Akteur welche Daten zu welchem Zweck erhalten darf und wann erhaltene Daten zu löschen sind. Eine Datenübermittlung wird ausschließlich für die energiewirtschaftlich zwingend notwendigen Anwendungsfälle vorgesehen. Ein höherer Datenverkehr bedarf stets der Zustimmung des Verbrauchers.

Welche Vorkehrungen trifft das Gesetz, um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten?

Um ein einheitliches und sehr hohes Sicherheitsniveau zu gewährleisten, schreibt der Gesetzgeber Schutzprofile und Technische Richtlinien für intelligente Messsysteme zur Gewährleistung von Datenschutz, Datensicherheit und Interoperabilität verbindlich vor.

Diese wurden im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unter enger Einbindung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, der Bundesnetzagentur und der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt erarbeitet. Die mehrere hundert Seiten umfassenden Dokumente sind auf der Homepage des BSI (www.bsi.bund.de) veröffentlicht. Mit einem Siegel des BSI werden nur solche Systeme ausgezeichnet, die die sehr hohen Datenschutz- und Datensicherheitsanforderungen nachweislich erfüllen.

Wie sicher sind die intelligenten Messsysteme?

Durch ein Schutzprofil des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gilt für intelligente Messsysteme ein ähnlich hoher Standard wie bei Kreditkarten. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass eine hundertprozentige Sicherheit bei keinem technischen System gegeben ist. Auch gilt, dass die Sicherheit nur so gut ist wie die Aktualität der Software-Updates. Zusätzlich müssen Verbraucher dafür Sorge tragen, dass die Geräte (Smartphone, PC) oder das WLAN, mit dem sie ihre Daten auswerten, entsprechend gesichert sind.

Moderne Messeinrichtungen sind hier weniger kritisch, da keine Daten nach außen übermittelt werden. Sobald diese Zähler allerdings dazu verwendet werden, Daten zu übertragen, sollte eine Verschlüsselung zum Einsatz kommen. Denn die Daten über den Stromverbrauch enthalten durchaus sensible Informationen über den Verbraucheralltag der Stromkunden.

Können Verwalter mit Hilfe von Smart Metering den Verbrauch Ihrer Mieter kontrollieren?

Nein. Ausschließlich Anschlussnutzer haben Zugriff auf Ihre Verbrauchsdaten und können diese an der modernen Messeinrichtung, an der lokalen Anzeigeeinheit oder in einem Internetportal einsehen.

Hausverwalter bzw. Vermieter können jedoch die Zähler für den allgemeinen Gebäudeverbrauch zu intelligenten Messsystemen umrüsten lassen und hierzu den Verbrauch einsehen bzw. nachvollziehen.

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