Als Eigentümer eines Gebäudes müssen Sie laut Baunutzungsverordnung den Löschwasserbedarf für Ihr Gebäude ermitteln und nachweisen, dass die notwendigen Ressourcen an Löschwasser zur Verfügung stehen. Die erforderliche Löschwassermenge kann aus dem Trinkwassernetz oder aus Vorratsbehältern, Löschteichen, etc. bereitgestellt werden.

Wir ermitteln für Sie, ob der Löschwasserbedarf aus dem Trinkwassernetz gedeckt werden kann. Entsprechend des Regelwerks nach DVGW Arbeitsblatt W-405 berechnen wir die lieferbaren Löschwassermengen an den nächstgelegenen Hydranten zu Ihrem Gebäude. Sprechen Sie uns an und anhand Ihrer Daten und Anforderungen erstellen wir Ihnen gerne ein Angebot.

Netzbetrieb Trinkwasser

Herr Timo Woller